Die Elternbeiträge richten sich nach der Gebührenordnung der Stadt Zwenkau und sind die gleichen Beiträge wie bei einer Betreuung in einer Kinderkrippe.

Die Elternbeiträge werden nach der Anzahl der betreuten Kinder in einer Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege sowie nach alleinerziehend abgesenkt.

 

Für das vierte Kind und jedes Weitere werden keine Elternbeiträge erhoben.

 

 Für Kinder im Krippenalter staffelt sich der Elternbeitrag in EUR wie folgt:

 

 

KINDER-KRIPPE Familien
  bis 11 Std. (122,22%) bis 10 Std. (111,11%) bis 9 Std. (100%) bis 6 Std. (67%) bis 4,5 Std. (50%)
1. Kind 221,42 € 201,29 € 181,16 € 121,38 € 90,58 €
2. Kind 132,85 € 120,77 € 108,70 72,83 € 54,35 €
3. Kind 44,28 € 40,26 € 36,23 € 24,28 € 18,12 €